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   LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08 NZB   

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https://dejure.org/2009,13017
LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08 NZB (https://dejure.org/2009,13017)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.2009 - L 10 U 5616/08 NZB (https://dejure.org/2009,13017)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - L 10 U 5616/08 NZB (https://dejure.org/2009,13017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung - wiederkehrende Leistungen - Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Berufung - landwirtschaftlicher Unternehmer - privilegierter Personenkreis iS des § 183 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Umdeutung der Erklärung über die Einlegung eines Rechtsmittels im Zusammenhang mit einer Reduzierung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 144; SGG § 145; SGG § 183; SGG § 197a
    Statthaftigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Streit über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Eine Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist unzulässig, unabhängig davon, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder nicht (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R).

    Eine an der erteilten Rechtmittelbelehrung orientierte Erklärung über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht i.S. einer Erklärung über die Einlegung der eigentlich statthaften Berufung ausgelegt werden, unabhängig davon, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder nicht (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R).

    Nach der Rechtschreibung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R in SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen, auch zum Nachfolgenden) scheidet eine Umdeutung der Erklärung über die Einlegung eines Rechtsmittels entsprechend der erteilten Rechtsmittelbelehrung (hier also Nichtzulassungsbeschwerde) in ein anderes Rechtsmittel (hier die Berufung) schon wegen der unterschiedlichen Zielrichtung beider Rechtsmittel grundsätzlich aus, wobei es - so ausdrücklich das Bundessozialgericht - nicht darauf ankommt, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder - wie hier - nicht.

    Tatsächlich sind diese Fälle ausschließlich nach den Vorschriften über die Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung zu lösen (BSG, Urteil vom 20.05.2003, a.a.O.).

    Gerade wenn der jeweilige Rechtsmittelführer der (unrichtigen) Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Entscheidung folgt, lässt dies keine Zweifel daran zu, dass er gerade dieses Rechtsmittel auch einlegen will (BSG, Urteil vom 20.05.2003, a.a.O.).

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 51/98 B

    Säumniszuschläge als Geldleistungen iS. des § 144 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Steht die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für mehr als ein Jahr im Streit, ist die Berufung statthaft, weil es sich um "wiederkehrende Leistungen" für mehr als ein Jahr handelt (BSG, Urteil vom 28.01.1999, B 12 KR 51/98).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (BSG, Urteil vom 28.01.1999, B 12 KR 51/98 B in SozR 3-1500 § 144 Nr. 16), dass unter Geldleistungen i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGG in der seit dem 01.03.1993 geltenden Fassung nicht nur Leistungen von Leistungsträgern an Sozialleistungsberechtigte zu verstehen sind, sondern auch Leistungen, die die Leistungsträger vom Einzelnen fordern, wie etwa Beitragsforderungen.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Die Eigenschaft als Versicherter und jene als Unternehmer ist somit nicht untrennbar; und gerade auf den Status des Beteiligten im konkreten Verfahren stellt § 197a SGG ab (vgl. den Wortlaut "in dieser jeweiligen Eigenschaft", so auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 05.05.2006, B 10 LW 5/05 R).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Soweit das Bundessozialgerichts (Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R in SozR 4-3250 § 14 Nr. 3) zur Vermeidung prozessrechtlicher Nachteile eine Ausnahme machen möchte, trägt es der vom Gesetzgeber gerade für diese Fälle in § 66 Abs. 2 SGG vorgesehenen Konsequenz nicht hinreichend Rechnung.
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Soweit das Bundessozialgerichts (Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R in SozR 4-3250 § 14 Nr. 3) zur Vermeidung prozessrechtlicher Nachteile eine Ausnahme machen möchte, trägt es der vom Gesetzgeber gerade für diese Fälle in § 66 Abs. 2 SGG vorgesehenen Konsequenz nicht hinreichend Rechnung.
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 36/06 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Mit seiner Auffassung steht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. nur Urteil vom 04.12.2007, B 2 U 36/06 B; s. im Übrigen auch Köhler in SGb 2008, 76, 78).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08
    Mit der Verwerfung der vom Kläger eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde und der insoweit vom Senat inzident getroffenen Feststellung der Zulässigkeit der Berufung steht aus Gründen der notwendigen Rechtsmittelklarheit und des gebotenen Vertrauensschutzes (BSG, Urteil vom 03.06.2004, B 11 AL 75/03 R in SozR 4-1500 § 144 Nr. 1) verbindlich fest, dass die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 statthaft ist.
  • LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auch eine Umdeutung der von der Klägerin entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg vom 09.02.2009 - L 10 U 5616/08; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 08.11.2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 12.06.2008 - L 9 KR 47/04 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2012 - L 14 U 166/12
    "Wiederkehrend" oder "laufend" sind "Leistungen" in Fällen von Beitragsstreitigkeiten jedoch nur dann, wenn mehrere Beitragsjahre betroffen bzw. streitgegenständlich sind (Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 22. Juni 2005 - Az.: L 2 U 97/01; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: L 18 U 248/09 NZB; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - Az.: L 10 U 5616/08 NZB - zitiert jeweils nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. November 2001 - Az.: L 6 U 120/99).

    In sozialgerichtlichen Verfahren, in denen in einem Rechtszug - wie hier - weder die Klägerin als versicherte landwirtschaftliche Unternehmerin (siehe hierzu BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - Az.: B 2 U 36/06 B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - Az.: L 10 U 5616/08 NZB - zitiert jeweils nach juris) noch die Beklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört, werden nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 10 R 2524/17

    Sozialversicherung (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) - Voraussetzung für

    Abgesehen davon, dass der angefochtene Verwaltungsakt weder eine Geld- oder Sachleistung, sondern die Feststellung von Versicherungspflicht betrifft, so dass der Beschwerdegegenstand von 750 EUR nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG ohne Bedeutung ist, wäre auch bei Zugrundelegung der von der Beklagten für den streitigen Zeitraum errechneten zusätzlichen Beitragslast der Klägerin in Höhe von 382, 17 EUR (vgl. Bl. 17 LSG-Akte) die Berufung statthaft; denn die Notwendigkeit der Zulassung der Berufung bei Unterschreitung des Beschwerdewertes gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr, hier für die Zeit vom 10.04.2014 bis 20.04.2015, betrifft, wozu auch Beiträge gehören (Beschluss des Senats vom 09.02.2009, L 10 U 5616/08 NZB m.w.N., in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2016 - L 3 U 114/15

    Nichtzulassungsbeschwerde - wiederkehrende Leistungen - fehlerhafte

    Auch eine Umdeutung der vom Beschwerdeführer entsprechend der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung im Urteil des SG erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist nicht möglich (vgl. insgesamt LSG Baden-Württemberg vom 09. Februar 2009 - L 10 U 5616/08; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 08. November 2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 12. Juni 2008 - L 9 KR 47/04 NZB - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - L 16 KR 746/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Ob für die unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde deshalb etwas anderes gelten könnte, weil sie den uneingeschränkten Willen des Rechtsuchenden zur Einlegung der Berufung erkennen lässt, während die Einlegung der unstatthaften Berufung noch nichts darüber aussagt, ob auch der von anderen Voraussetzungen abhängige Weg der Nichtzulassungsbeschwerde beschritten würde, braucht hier nicht entschieden zu werden (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11, 5.8.2011 - L 26 AS 1088/09, 13.4.2011 - L 10 AS 1087/09; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.2.2009 - L 10 U 5616/08; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31.8.2009 - L 18 U 248/09; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3.11.2010 - L 1 AL 127/10 alle unter juris; bejahend LSG NRW, Beschluss vom 20.05.2009 - L 5 107/08 KR NZB; Leitherer a.a.O.§ 144, Rn. 46a).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2011 - L 10 R 4950/11
    Wählt der Betroffene in Kenntnis der Möglichkeit eines bestimmten Rechtsbehelfes, über den er informiert wird, eine andere prozessuale Möglichkeit, kann sein so formuliertes Begehren nicht umgedeutet werden (Beschluss des Senats vom 09.02.2009, L 10 U 5616/08 NZB unter Anschluss an BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R in SozR 4-1500 § 158 Nr. 1).
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